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Palettentracking
Ist Ihnen Ihr tatsächlicher Lagerbestand zu jeder Zeit bekannt? Gibt es Fehllieferungen an Kunden oder in die Produktion? Sind Sie auf der Suche nach „verlorenen Paletten“?
In vielen Unternehmen muss der interne Materialfluss, besonders beim Einsatz von Staplern, noch optimiert werden. Erleben Sie, wie in einem realen Lagerumfeld typische Lagervorgänge von der Einlagerung über die Umlagerung bis zur Auslagerung vollständig kontrolliert werden, während diese gleichzeitig in einer Webanwendung verbucht werden. Das alles funktioniert mittels eines schnellen manuellen Scan-Vorgangs des Barcodes durch den Staplerfahrer.
Zudem werden vom Management generierte Fahraufträge im Hintergrund auf ihre korrekte Ausführung überprüft, sodass der Fahrer bei Fehlern umgehend informiert wird. Jede Warenbewegung wird automatisch dokumentiert. Dadurch können Sie sicher sein, dass die Daten in der Webanwendung stets mit der tatsächlichen Situation vor Ort übereinstimmen. „Verlorene“ Paletten sowie Falschlieferungen gehören so der Vergangenheit an. Das Trackingsystem von YBM ist mit vielen Systemen kompatibel. In Bezug auf die Hardware kann alles durch handelsübliche Smartpad- und Smartphone-Devices umgesetzt werden.
Selbst externe Lager und Spediteure können mühelos angebunden werden.
Neben dem Stellplatz-genauen Tracken von Waren und Behältern ist auch der Einsatz einer Torlösung mit RFID-Gateways möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein RFID-Handterminal hinzuzufügen.

Feature Erweiterung Lieferschein
Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt und die Ware auf ihrem Weg begleitet.
Mit der Erweiterung „Lieferschein“ für das Trackingsystem lassen sich Lieferaufträge generieren, welche in Form von Anweisungen an Ihr Lager übermittelt werden. Die Erweiterung macht es möglich, den Lieferschein direkt beim Warenausgang zu erstellen.
Normalerweise stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung verbuchten Zugängen überein. Auf dem Lieferschein werden die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum ausgewiesen. Zudem fungiert ein Lieferschein als eine Art Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Zusammenfassung von Rechnung und Lieferschein in einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren.
Für die Ausstellung von Lieferscheinen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Zwar besteht eine Verpflichtung zur zeitnahen Rechnungsstellung, jedoch keine, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zukommen zu lassen. Jeder erstellte Lieferschein muss in Deutschland die Mindestanforderungen an Geschäftsbriefe erfüllen, welche sich im Detail je nach Gesellschaftsform unterscheiden. So hat beispielsweise eine GmbH in Deutschland folgende Angaben zu machen: Des vollständigen Firmennamen in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut, die Rechtsform der Gesellschaft, den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, alle Geschäftsführer und – sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat – den Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen des Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Der Lieferschein in Papierform begleitet generell die Ware, im Gegensatz zur Rechnung, die auch getrennt von der Ware als Brief transportiert werden kann.
In vielen Branchen setzen Unternehmen im Versand auf den elektronischen Lieferschein. Vorreiter bei dieser Art von Belegen ist die Automobilindustrie, in der bereits seit Jahren elektronische Belege verwendet werden. Beim elektronischen Lieferschein werden die Daten umgehend nach dem Versand der Ware nach einem genau vereinbarten Ablaufmuster mittels elektronischem Datenaustausch direkt an den Empfänger weitergeleitet, sodass dieser bereits im Voraus über die Warenlieferung informiert wird.
Feature Erweiterung Plausibilitätsprüfung
Eine Plausibilitätsprüfung ist eine Vorgehensweise, mit der ein Ergebnis im Lager auf dessen Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Glaubhaftigkeit überprüft werden kann. Dabei wird eine Überschlagsrechnung mit stark auf- oder abgerundeten Zahlen erstellt. Die Überschlagsrechnung ist allerdings eine ungenaue Methode, deshalb sollte das Ergebnis mit Vorsicht betrachtet werden. In den folgenden Abschnitten sollen Beispiele zur Plausibilitätsprüfung in der allgemeinen Lagerplanung und speziell in der Intralogistik vorgestellt werden.

Vorgang in der Lagerplanung
Ein Beispiel ist die Plausibilitätsprüfung während der Lagerplanung. Hierbei findet im Anschluss an die Festlegung der Zielvorgaben eine Analyse des Ist-Zustandes inklusive der Identifikation von Schwachstellen statt. Bei dieser Ist-Analyse werden alle Daten, die Einfluss auf das Lager haben, erfasst und analysiert. Das Ziel der Überprüfung ist nicht, alle denkbaren Daten zu sammeln, sondern eine möglichst genaue Datenbasis der entscheidenden Daten zu erstellen, die für eine weitere Planung maßgeblich sind. Da auf diesen Daten das spätere Konzept basiert, sollten sie nach der Erfassung mittels einer Plausibilitätsprüfung genau kontrolliert werden.

Vorgang in der Logistik
Beispiel 1
Führt man eine Plausibilitätsprüfung im Lager durch, wird beispielsweise die Tracking-ID, die sich auf dem zu prüfenden Karton befindet, kontrolliert und mit der Karton-ID verglichen.
Vorabinformationen wie Artikelmenge, Artikelnummer und Zeitpunkt des Wareneingangs werden bereits vor dem Wareneingang in einem sogenannten Lieferavis geliefert. Neue Artikel werden nach ihrem Eintreffen im Lager auf ihre einzelnen Artikeleinheiten untersucht und in einer Sichtprüfung auf ihre Vollständigkeit oder Beschädigungen überprüft. War diese Wareneingangskontrolle erfolgreich, wird die Ware freigegeben. Im nächsten Schritt folgen die Etikettierung und eventuell notwendige Sonderprozesse wie das Umpacken eines Artikels. Nach der Verpackung der Artikel in Kartons erhält jeder Karton eine ID, welche Daten für die Identifikation innerhalb des Lagers enthält. Wenn das jeweilige Lager automatisch funktioniert, wird der offene Karton anschließend über zwei Leitschienen durch einen auf den Schienen angebrachten Verschließer geschleust. Wenn der Karton diese sogenannte Verschließerlinie durchlaufen hat, wird auf dem geschlossenen Karton eine Tracking-ID angebracht. Die Tracking ID weist Daten für KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste) auf. In der darauf folgenden Plausibilitätsprüfung wird die Tracking-ID mit einem Scanner auf ihre Kompatibilität mit der zuvor angebrachten Karton-ID überprüft.

Beispiel 2
Eine Plausibilitätsprüfung kann direkt beim Wareneingang durchgeführt werden. Auf dem Lieferschein soll die Menge der Artikel, die sich im Lieferkarton befinden sollen, verzeichnet sein. Bei der Plausibilitätskontrolle wird anhand des Gewichts geschätzt, ob die angegebene Menge von Artikeln in dem Karton enthalten ist. Die genaue Kenntnis über das Gewicht jedes einzelnen Artikels ist in diesem Fall Voraussetzung für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung.

Beispiel 3
Eine Plausibilitätsprüfung des Picks kann zudem während des Kommissionier-Vorgangs vorgenommen werden. Bei der Kommissionierung kann mit einem Scanner kontrolliert werden, ob die korrekte Ware vom Lager-Platz entnommen wurde. Nach der Entnahme von 10 Artikeln wird dann stichprobenartig bei einem Artikel der EAN-Code gescannt und auf seine Plausibilität getestet.